Kleine Schule, große Gemeinschaft.
Gemeinsam forschen, entdecken und lernen.
Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist festgelegt, dass alle Kinder, die bis zum 30.6. des laufenden Kalenderjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind.
Eine Beurlaubung ist nur aus gesundheitlichen Gründen und in Ausnahmefällen möglich. Den Antrag auf eine Zurückstellung richten Sie bitte direkt an die Schule.
Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, so ist Ihr Kind ein „Kann-Kind“. Gehen Sie dann bitte wie folgt vor:
- Sie melden Ihr Kind zum regulären Anmeldetermin an und nehmen mit Ihrem Kind an dem Kennenlerngespräch bei uns in der Schule teil.
- Ihr Kind wird vom schulärztlichen Dienst zur Untersuchung eingeladen.
- Nach Rücksprache mit dem gesundheitlichen Dienst und den Erzieherinnen oder Erziehern im Kindergarten entscheiden dann wir als Schule, ob wir das „Kann-Kind“ aufnehmen.
Von der Anmeldung zur Einschulung
Anmeldung der Schulanfänger
Alle schulpflichtigen Kinder aus unserem Einzugsgebiet werden von uns schriftlich kontaktiert.
Sie erhalten mit diesem Schreiben dann die Termine für die Anmeldegespräche, die jeweils kurz vor oder kurz nach den Herbstferien stattfinden.
Bei den Anmeldegesprächen möchten wir Sie und vor allem Ihr Kind kennenlernen. Während Sie mit unserer Schulsekretärin das Anmeldeformular besprechen, werden wir mit Ihrem Kind einige spielerische Aufgaben durchführen. Planen Sie für das Anmeldegespräch bitte ca. 20 Minuten ein.
Bitte nehmen Sie zur Anmeldung folgende Dinge mit:
- Den ausgefüllten Schüleraufnahmebogen. Dieser wird Ihnen zusammen mit den Anmeldeterminen zugeschickt. Sie können sich diesen aber auch von unserer Website downloaden.
- Ihren Personalausweis
- Den Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung muss vollständig sein)
- Ggf. einen Nachweis über die Sorgeberechtigung.
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
- Wünschen Sie eine Aufnahme Ihres Kindes bei uns, obwohl Sie nicht im Einzugsgebiet wohnen, freuen wir uns natürlich. Allerdings müssen Sie dieses vorher der Schule in Ihrem Einzugsbereich mitteilen, bevor Sie sich an uns wenden.
- Wenn Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen, aber Ihr Kind an einer anderen Schule wie. z.B. an der dänischen Schule anmelden möchten, müssen Sie bei uns einen Nachweis darüber in der Schule abgeben.
Schnuppertag
Im Mai/Juni werden die zukünftigen Erstklässler, gemeinsam mit Ihren Erzieherinnen oder Erziehern, zu einem Schnuppertag zu uns in die Schule eingeladen.
Die Kinder nehmen zwei Stunden am Unterricht teil und lernen im Anschluss Ihre Paten aus der 3. Klasse kennen. Mit diesen fahren Sie dann gemeinsam zur Sporthalle. Dort führen die Drittklässler dann gemeinsam mit den zukünftigen Erstklässlern vielfältige Lern- und Bewegungsstationen durch.
1. Elternabend
Der erste Elternabend findet immer kurz vor den Sommerferien statt. An diesem Abend erhalten Sie wichtige Informationen zur Schule und zum Schulmaterial, das benötigt wird. Zudem lernen sich die Eltern untereinander kennen und nach Möglichkeit werden an diesem Abend auch schon die Klassenlehrkräfte vorgestellt.
Einschulung
Die Einschulung findet immer am ersten Mittwoch nach den Sommerferien statt.
Ablauf
- Um 10.00 Uhr beginnt die Einschulungsfeier mit Gottesdienst in der Aula der Grundschule Rantrum.
- Anschließend findet die erste Unterrichtsstunde im Klassenraum der Kinder statt. Für die Eltern wird in dieser Zeit ein kleines Elterncafe von den Eltern der Zweitklässler angeboten, um die Wartezeit zu verkürzen.
- Gegen 12.15 Uhr endet dann der erste Schultag unserer neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler.